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Kündigung einer älteren Mitarbeiterin wegen Krankheit nicht missbräuchlich
Das Bundesgericht entschied, dass eine 63-jährige Mitarbeiterin wegen Krankheit entlassen werden kann, ohne dass die Kündigung missbräuchlich ist. Die Kündigung erfolgte 10 Monate vor der Pensionierung und die Mitarbeiterin hatte stets eine gute Arbeitsleistung.
Gemäss dem Urteil war das Unternehmen nicht verpflichtet, für die Mitarbeiterin eine weniger einschneidende Lösung zu suchen und war auch nicht verpflichtet, das Arbeitsverhältnis fast ein Jahr lang ohne Aussicht auf Wiederaufnahme der Arbeit fortzuführen, nur um nachteilige Folgen für ihre berufliche Vorsorge zu vermeiden. (Quelle: BGE 4A_390/2021 vom 1.2.2022)