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Kanton Zug – Steuerreform tritt per 1. Januar 2020 in Kraft
Am 19. Mai 2019 befürwortete die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in einer Referendumsabstimmung. Im Kanton Zug ist die Referendumsfrist gegen die Änderung des kantonalen Steuergesetzes am 3. September 2019 unbenutzt abgelaufen. Damit tritt die Steuerreform im Kanton Zug wie auch auf Bundesebene per 1. Januar 2020 in Kraft.
Mehr Informationen finden Sie hier: Kanton Zug – Steuerreform