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Informationspflichten des Arbeitgebers: Bei Vertragsbeendigung

Am Ende des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber insbesondere verpflichtet, den Arbeitnehmer über versicherungsrechtliche Aspekte zu informieren, dies unabhängig davon, welche Partei das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht bei Beendigung kann den Arbeitgeber im Einzelfall teuer zu stehen kommen.