So gelingt die virtuelle Generalversammlung
Neu sind virtuelle GVs erlaubt. Sie sparen Zeit und Kosten und ermöglichen für die Teilnehmenden eine flexible Teilnahme. Damit sie den rechtlichen Anforderungen genügen, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Vorgängige Statutenänderung: Damit die virtuelle GV mit Stimmabgabe durchgeführt werden kann, müssen die Statuten angepasst werden. Dies bedeutet eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr.
2. Technische Voraussetzungen: Damit die GV reibungslos abläuft, muss die Technik geprobt und die Teilnehmenden unter Umständen geschult werden. Bei technischen Problemen, während der GV muss die gesamte GV wiederholt werden.
3. Identifikation: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass nur Aktionäre an der GV teilnehmen können. Dies kann durch Authentifizierung mittels Zugangscodes, Passwörter usw. erreicht werden.
4. Aktionärsrechte: Aktionärsrechte wie Anträge einbringen, Fragen stellen usw. müssen gesichert sein und eine Abstimmung muss möglich sein.
5. Datenschutz: Die übertragenen Daten müssen geschützt werden.
Das Protokoll muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei einer konventionellen Generalversammlung. Zusätzlich müssen relevante technische Probleme im Protokoll dokumentiert werden.