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Mietzinserhöhungen bei Parkplätzen beliebig möglich

Mietzinserhöhungen bei Parkplätzen beliebig möglich

Für separat gemietete Parkplätze, die nicht zu einem Wohn- oder Geschäftsraum gehören, besteht kein Schutz vor missbräuchlichen Mietzins. Das bedeutet, dass ein Vermieter den Mietzins grundsätzlich frei erhöhen kann. Ein Aufschlag kann durch den Mieter abgelehnt werden, er muss aber damit rechnen, dass ihm der Mietvertrag gekündigt wird.

Parkplätze können mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden, sofern im Vertrag keine längere Kündigungsfrist und keine ­anderen Kündigungstermine vereinbart wurden.