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Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
– Normalsatz: 8,1%
– Reduzierter Satz: 2,6%
– Sondersatz für Beherbergung: 3,8%

Im Zuge dieser Erhöhung ändern sich auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze. Die ESTV hat in der MWST-Info 19 die wesentlichen Änderungen und Informationen im Zusammenhang mit der Erhöhung der MWST publiziert.

Bei der Rechnungsstellung muss einiges beachtet werden. Im Normalfall gilt, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung massgeblich für den anzuwendenden Steuersatz ist, unabhängig vom Rechnungsdatum. Bei periodischen Leistungen, welche über den 31. Dezember 2023 hinausgehen, müssen die Leistungen pro rata entsprechend bis zum 31. Dezember 2023 mit dem alten Steuersatz, und ab dem 1.Januar 2024 mit dem neuen Steuersatz ausgewiesen und abgerechnet werden. Sind Leistungen in der Rechnung nicht aufgeteilt, muss der gesamte Rechnungsbetrag mit den neuen Steuersätzen abgerechnet werden und die zu hohe Steuer ist geschuldet. Aufträge, welche im alten Jahr noch nicht abgeschlossen sind und erst im neuen Jahr fakturiert werden, müssen mit den alten Sätzen abgerechnet werden. Rabatte und Rückvergütungen auf Rechnungen, welche im Jahr 2023 gestellt wurden, aber erst im Jahr 2024 gutgeschrieben werden, müssen mit den alten Sätzen abgerechnet werden.