Zuger Parlament gibt grünes Licht für Teilrevision des Steuergesetzes
Der Kanton Zug passt sein Steuergesetz per 1. Januar 2020 an, weil die privilegierten Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben werden müssen. Das Parlament hat am 27. Juni 2018 die Teilrevision in zweiter Lesung mit 54 zu 18 Stimmen diskussionslos bewilligt. Mit diesem Paket will der Kanton ein attraktiver Standort für Unternehmen bleiben. Die durchschnittliche Steuerbelastung von bisher ordentlich besteuerten Gesellschaften sinkt im Rahmen der Teilrevision von heute rund 14.5 Prozent auf rund 12 Prozent.
Aufgrund der steuerrechtlichen Änderungen auf Kantons- und Bundesebene ergeben sich auch steuerplanerische Möglichkeiten. Gesellschaften mit einem bisherigen Status Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft können per Ende 2019 mittels Aufdeckung von stillen Reserven einschliesslich des selbst geschaffenen Mehrwertes für diesen Teil von einer reduzierten Besteuerung profitieren. Gesellschaften mit Forschung und Entwicklungsaufwendungen oder Patenten können neu von einer weiter reduzierten Besteuerung profitieren. Bei ordentlich besteuerten Gesellschaften kann allenfalls der Zeitpunkt einer Gewinnrealisation im 2019 oder 2020 zu steuerlichen Vor- oder Nachteilen führen. Ebenfalls ist die Ausschüttung einer (Substanz-) Dividende im 2019 zu analysieren, da die Besteuerung von Dividenden auf qualifizierten Beteiligungen, d. h. bei Beteiligungsquoten von mind. 10 %, bei den natürlichen Personen ab dem Jahr 2020 bei der direkten Bundessteuer von 60 % auf 70 % erhöht wird. Bei der Kantonssteuer bleibt die Besteuerung solcher Dividenden unverändert bei 50 %.
Weitere Informationen zum neuen kantonalen Steuergesetz sowie aktuellen Umsetzungsstand finden Sie hier: Änderung des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket