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Wie sieht der Anspruch auf Elterntarif beim geteilten Sorgerecht aus?

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Der Elterntarif bei den Steuern entlastet Alleinerziehende oder getrenntlebende Eltern. Bei geschiedenen Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge stellt sich oft die Frage: Wer darf den Elterntarif nutzen? Gemäss eines Urteils des Bundesgerichts darf nur ein Elternteil den Elterntarif erhalten, d.h. keine doppelte Anwendung des Tarifs.

Neu hat das Bundesgericht entschieden, dass der Tarif jenem Elternteil gewährt werden kann, der alle folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Geteilte elterliche Sorge
  2. Gleichwertige Betreuung mit alternierender Obhut
  3. Keine Unterhaltszahlungen zwischen den Eltern
  4. Beide Eltern tragen den Unterhalt gleichwertig
  5. Der beanspruchende Elternteil hat das tiefere Einkommen

Das bedeutet, dass bei geteiltem Sorgerecht der geschiedene Elternteil mit dem geringeren Einkommen den Elterntarif nutzen kann. Selbst wenn beide gleich viel betreuen, erhält nur einer den Tarif. (Quelle: BGE: 9C_397/2023 vom 7.3.2025)