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Vorsteuerbelege zu spät: Steuerpflichtige trägt Verfahrenskosten

Eine Steuerpflichtige reichte in einem Beschwerdeverfahren die nötigen Belege für den Vorsteuerabzug viel zu spät ein, obwohl sie schon früher mehrfach dazu aufgefordert wurde. Damit hat sie ihre Mitwirkungspflichten verletzt. Obwohl ihre Beschwerde teilweise Erfolg hatte, muss sie deshalb die gesamten Verfahrenskosten des Bundesverwaltungsgerichts tragen. (Quelle: BVG A-570/2024 vom 7.3.2025)
