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Verwaltungsrat «verschwindet» nach sechs Monaten ohne Generalversammlung

Verwaltungsrat «verschwindet» nach sechs Monaten ohne Generalversammlung

Laut Bundesgericht verliert eine AG ihren Verwaltungsrat, wenn dieser nur bis zur nächsten Generalversammlung gewählt ist und diese nicht innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende stattfindet.

Normalerweise muss die GV innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres abgehalten werden. Die Amtsdauer des Verwaltungsrats beträgt in der Regel 3 Jahre, wenn die Statuten nichts anderes festlegen.

Das Bundesgericht entschied, dass das Amt des Verwaltungsrats endet, wenn keine GV abgehalten und keine Wiederwahl erfolgt. Eine automatische Verlängerung der Amtszeit gibt es nicht. Dies führt dazu, dass viele Unternehmen zeitweise handlungsunfähig werden. Ausnahmen:

  • Dritte dürfen weiterhin auf den Handelsregistereintrag vertrauen, solange sie nichts vom Ablauf der Amtszeit wissen.
  • Die Verantwortlichkeit der Verwaltungsräte bleibt bestehen, auch wenn sie faktisch ohne Amt handeln.