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Vermieter muss auf dem Kündigungsformular nicht unbedingt erwähnt sein

Zwischendividenden sind ab 1. Januar 2023 möglich

Ein Mietverhältnis kann durch eine externe Verwaltung mittels Formular auch ohne klare Angabe des Vermieters rechtsgültig gekündigt werden. Falls der Vermieter der Verwaltung die Rechtshandlungen vertraglich übertragen hat und dem Mieter dies aus den Umständen bekannt ist, kann die Verwaltung das Objekt kündigen. Als ein solcher Umstand ist die Anweisung der Mietzinszahlung an die Verwaltung anzusehen.