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Ferienwohnung im Ausland und die Schweizer Steuern: Eine kurze Übersicht

Ferienwohnung im Ausland und die Schweizer Steuern: Eine kurze Übersicht

Ausländische Ferienimmobilien werden in der Schweiz nicht besteuert. Das Land, in dem sich die Immobilie befindet, erhebt die Steuern darauf. Die Gründe, warum Ferienimmobilien in der Steuererklärung anzugeben sind:

  • Steuerprogression: In der Schweiz wird das Einkommen progressiv besteuert. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Wert der ausländischen Ferienwohnung und der daraus erzielte Ertrag (Eigenmietwert) wird zur Berechnung des weltweiten Einkommens hinzugezogen, auch wenn dafür keine Steuern in der Schweiz zu zahlen sind.
  • Vermögenssteuer: Der Wert der Ferienimmobilie wird auch für den Steuersatz der Vermögenssteuer berücksichtigt.