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Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

Das neue Rechnungslegungsrecht

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen. Im Grundsatz sollen aber mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von Schweizer Unternehmen abgebaut sowie vereinzelte Vereinfachungen und Erleichterungen umgesetzt werden. Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie hier:

Teilrevision Mehrwertsteuergesetz