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Rabatte an nahestehende Personen des Mitarbeitenden

Stundenlöhner zwei Wochen im Voraus aufbieten

Einige Unternehmen gewähren nahestehenden oder im gleichen Haushalt lebenden Personen des Mitarbeitenden Vergünstigungen in Form von Rabatten, Reiseangeboten, Versicherungsprämien usw. Aus der Sicht einiger Steuerämter stellen diese Vergünstigen eine direkte Leistung an diese Person und damit steuerbares Einkommen bei dem entsprechenden Mitarbeitenden dar. Dies könnte sowohl für das Unternehmen als auch den Mitarbeitenden steuerlich relevant werden. Es ist mit Vorteil auf solche Vergünstigungen zu verzichten.