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Neues Erbrecht per 1. Januar 2023
Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern 3/4 des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch 1/2 sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Es entsteht eine höhere freie verfügbare Quote.