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Neues Datenschutzrecht per 1. September 2023

Neues Aktienrecht per 1. Januar 2023 - Ausweitung der Revisionspflicht!

Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht. Unternehmen sind gut beraten, die Umsetzung der neuen Anforderungen in Angriff zu nehmen, denn auch mögliche Sanktionen für Verfehlungen werden unter dem neuen Recht verschärft.