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Neue Höchstabzüge Säule 3a

Neue Verwaltungsratspflichten ab 1. Januar 2023

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a beträgt ab 1. Januar 2023:

CHF 7’056 für Steuerpflichtige mit 2. Säule

CHF 35’280 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.

Die Höchstabzüge sind auch die Einzahlungslimiten in die Vorsorge. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.