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Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Die Europäische Union hat ihr Datenschutzrecht revidiert. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll Personendaten von EU-Bürger besser schützen. Dazu gehört etwa das Recht auf Löschung persönlicher Daten. Betroffen sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch die grosse Mehrheit von Firmen aus der Schweiz. Selbst solche, die keine Niederlassungen in der EU unterhalten. Es genügt, wenn sie Daten von Kunden bearbeiten, die sich in der EU befinden oder sogar, wenn diese Waren oder Dienstleistungen im EU-Raum anbieten. Wer sich nicht rechtskonform verhält, dem drohen harte Strafen: Bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro Bussen können im Extremfall ausgesprochen werden.

EU-Datenschutz-Grundverordnung