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MWST – Steuersatzänderung per 01.01.2018
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 fallen die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018 tiefer aus. Dies hat auch eine Anpassung der Saldosteuersätze zur Folge. Ab dem 1. Januar 2018 finden folgende MWST-Sätze Anwendung:
7.7% Normalsatz
3.7% Sondersatz für Beherbergungsleistungen
2.5% Reduzierter Satz
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Weitere Informationen finden Sie in der MWST-Info 19 “Steuersatzänderung per 1. Januar 2018” der Eidgenössichen Steuerverwaltung.