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Mehr Rechte für Versicherte

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Am 1. Januar ist das revidierte Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Es verbessert die Rechte der Versicherten. Die Regeln gelten für alle Verträge, die 2022 neu abgeschlossen werden. Von Widerrufsrecht bis Mehrfachversicherung – die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Mitte Juni 2017 legte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vor. Die Beratung begann im Mai 2019 im Nationalrat. Nach einem längeren Hin- und Her zwischen den Räten erfolgte die Schlussabstimmung im Juni 2020. Anfang Jahr trat die Teilrevision des über 110-jährigen Versicherungsvertragsgesetzes in Kraft. Hier ein Überblick:

Widerrufsrecht
Wer eine Versicherung abschliesst, kann neu innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Genehmigungsfiktion
Der Versicherte ist nicht mehr verpflichtet, die Police nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Informationspflicht
Neu muss der Versicherer für jede versicherte Leistung angeben, ob es sich um eine Summen- oder Schadenversicherung handelt. Zudem hat der Versicherer über das neue Widerrufsrecht zu informieren sowie, ob ein Schaden schriftlich gemeldet werden muss.

Falsche Angaben
Macht ein Versicherter beim Vertragsabschluss falsche Angaben, ist die Versicherung nicht mehr berechtigt, ihre Leistung vollständig zu verweigern. Sie darf ihre Leistungen nur noch soweit kürzen, wie die falschen Angaben den Eintritt
oder den Umfang eines Schadens beeinflusst haben.

Kündigungsrecht
Verträge mit einer Laufzeit von fünf oder mehr Jahren können auf das Ende des dritten Jahres zum ersten Mal und danach jedes Jahr gekündigt werden. Dieses Recht hat auch die Versicherung. Bei Krankenzusatzversicherungen darf nur der Versicherte nach drei Jahren oder im Schadenfall kündigen. Und die Kündigung muss nicht mehr mit einem Brief und Unterschrift erfolgen – E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen. Das Versicherungsunternehmen darf den Vertrag während der Laufzeit des Vertrages nicht vorzeitig auflösen.

Verlängerung der Verjährungsfrist
Ab nächstem Jahr kann man Schäden bis fünf Jahre nach dem Schadenfall anmelden. Aktuell sind es zwei Jahre.

Direktes Forderungsrecht
Neu gibt es ein direktes Forderungsrecht für alle Haftpflichtversicherungen. Bisher gilt das nur bei der Motorhaftpflichtversicherung. Der Geschädigte kann also seinen Schaden selber bei der Versicherung des Schädigers anmelden.

Teilzahlungen
Bestreitet die Versicherung einen Teil ihrer Leistungspflicht, ist sie neu verpflichtet, ihre Leistung bis zur Höhe des unbestrittenen Betrags zu bezahlen. Damit soll das «Aushungern» des Versicherten verhindert werden.

Mehrfachversicherung
Sie kann zum Beispiel bei zwei Hausratsversicherungen entstehen, wenn ein Paar zusammenzieht. Neu kann der Versicherte den später abgeschlossenen Vertrag innert vier Wochen seit der Entdeckung der Doppelversicherung kündigen.

Die neuen Regeln sind anwendbar auf Verträge, die in diesem Jahr neu abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Verträge gelten nur das neue Kündigungsrecht nach drei Jahren sowie die Möglichkeit, mit E-Mail, SMS oder WhatsApp statt mit einem unterschriebenen Brief zu kündigen.