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Keine tiefere Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb

Neues Erbrecht: Erspartes aus der steuerbefreiten Vorsorgesäule 3a fällt nicht in die Erbmasse

Der Bundesrat hat entschieden, dass die einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen ist.

Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt sowohl für Elektro- als auch für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)