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Kann sich eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ins MWST-Register eintragen lassen?

Ja, eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann sich ins Mehrwertsteuer-Register eintragen lassen, wenn sie unternehmerisch tätig ist und die Umsatzgrenze von 100’000 CHF pro Jahr erreicht.
Typische Fälle sind:
- Vermietung von Parkplätzen an Dritte
- Betrieb von gemeinschaftlichen Einrichtungen (z. B. Verkauf von Solarstrom).
Falls die Stockwerkeigentümergemeinschaft jedoch nur interne Leistungen für die Eigentümer erbringt wie z. B. Verwaltung oder den Unterhalt, gilt sie nicht als steuerpflichtiges Unternehmen. Eine freiwillige MWST-Registrierung ist möglich.