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Höherer Abzug bei der familienexternen Kinderbetreuung ab 1. Januar 2023

Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche für Nachzahlung neu bis 31. Dezember 2022 möglich

Ab dem 1. Januar 2023 können bei der Direkten Bundessteuer von den Einkünften die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden. Für jedes Kind, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der unterhaltspflichtigen Person im Haushalt lebt, können bis zu CHF 25’000 vom Einkommen in der Steuererklärung verrechnet werden. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wurden solche Abzüge je nach Kanton bereits gewährt.