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Forschungs- und Entwicklungsabzüge nach Einführung der STAF
Im Rahmen der STAF wird per 1. Januar 2020 in vielen Kantonen auf der Stufe der Kantons- und Gemeindesteuern ein zusätzlicher Abzug für qualifizierende Forschung und Entwicklung eingeführt. Von diesem zusätzlichen Abzug können unter Umständen auch KMU profitieren. Nachfolgend wird aufgezeigt, welches die aktuell erwarteten Voraussetzungen sind und welche Vorbereitungen man treffen kann, um Sonderabzüge einfacher ausweisen und geltend machen zu können. Die detaillierten Umsetzungsrichtlinien werden von den Steuerverwaltungen aktuell noch ausgearbeitet, weshalb sich noch Änderungen ergeben können.