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Finfrag – Verlängerung Übergangsfrist 1. Januar 2024
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 beschlossen, die Meldepflicht von Derivatetransaktionen für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Die Meldepflichten anderer Marktteilnehmer sind vom Entscheid nicht betroffen.
Mehr Informationen finden Sie hier: Medienmitteilung – Übergangsfrist