FinfraG – Neue Verhaltenspflichten beim Derivatehandel
Am 1. Januar 2016 sind das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) sowie die ausführenden Verordnungen des Bundesrates FinfraV und FinfraV-FINMA in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz betrifft alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Aufgrund der Tätigkeit und Grösse von Unternehmen werden diese in verschiedene Kategorien unterteilt, wobei damit unterschiedliche Pflichten verbunden sind.
Die Revisionsstelle hat in der jährlichen Revision für das Geschäftsjahr 2017 zum ersten Mal zu prüfen, ob die zu prüfende Gesellschaft die neuen Pflichten zum Derivatehandel einhält.
Obwohl das neue Gesetz und die neue Verordnungen alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen betreffen, bringt dies für die meisten Unternehmen keine wesentlichen Änderungen mit sich. Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie hier: