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Früherer Arbeitsbeginn bedeutet das Ende der Mutterschafts-entschädigung
Viele Mütter und Arbeitgeber wissen es nicht: Wenn eine Frau während ihres Mutterschaftsurlaubs wieder einer Erwerbstätigkeit nachgeht, endet der Anspruch auf die staatliche Mutterschaftsentschädigung sofort – unabhängig davon, wie viel sie arbeitet.
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