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Abschluss von Arbeitsverträgen – besser digital oder hand-schriftlich?

Abschluss von Arbeitsverträgen – besser digital oder hand-schriftlich?

Im Personalwesen werden zunehmend elektronische Signaturen genutzt. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten elektronischer Signaturen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei und können auf verschiedene Weise abgeschlossen werden, z.B. per E-Mail oder mit elektronischen Signaturen.

Ausnahmen: Lehrverträge müssen schriftlich geregelt sein und Abreden zur Überstundenvergütung und bestimmte Vereinbarungen unter Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen können die schriftliche Form erfordern.

Fazit: Die meisten Arbeitsverträge brauchen keine bestimmte Form, aber es gibt wichtige Ausnahmen. Elektronische Signaturen sind oft ausreichend, aber die spezifischen gesetzlichen Anforderungen müssen beachtet werden.