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Ein unterschriebenes Abgabeprotokoll genügt nicht, um Mieter für Schäden haftbar zu machen

Ein unterschriebenes Abgabeprotokoll genügt nicht, um Mieter für Schäden haftbar zu machen

Protokollformulare, die unmittelbar nach den Spalten für die Auflistung der Mängel und vor dem Unterschriftsteil die oft kleingedruckte und nicht näherbezeichnete Erklärung enthalten, dass der Mieter die Haftung für die aufgelisteten Mängel anerkennt und sich verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen, sind unzulässig.

Der Vermieter muss Mängel nach der Rückgabe innerhalb von zwei bis drei Werktagen beim Mieter melden, sonst verliert er seine Ansprüche.
Die frühere Annahme, der Mieter habe die Wohnung in gutem Zustand übernommen, gilt nicht mehr. Der Vermieter muss den Zustand mit einem Antrittsprotokoll belegen, da er die Beweislast für Schäden trägt. Eine gemeinsame Lebensdauertabelle von Eigentümer- und Mieterverband dient als verlässliche Grundlage. (Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen)